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Lärmgutachten für Baugesuche

Lärmsimulation mit der Software CadnaA

Lärmsimulation mit der Software CadnaA

Lärmgutachten und Aussenlärm-Nachweise nach Lärmschutz-Verordnung (LSV)

Gemäss Art. 31 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) dürfen Baubewilligungen in der Schweiz nur erteilt werden, wenn die geltenden Immissionsgrenzwerte (IGW) eingehalten werden. Diese Vorschrift gilt sowohl für Neubauten als auch für baubewilligungspflichtige Umbauten und Nutzungsänderungen.

Werden an einer Liegenschaft – oder an einer vergleichbar gelegenen Nachbarliegenschaft – die Immissionsgrenzwerte überschritten, verlangen Gemeinden im Rahmen des Baugesuchs einen Aussenlärm-Nachweis (Lärmgutachten). Darin wird aufgezeigt, mit welchen baulichen oder planerischen Massnahmen die Grenzwerte eingehalten werden können. Dazu gehören insbesondere Anforderungen an die Schalldämmung der Gebäudehülle, geeignete Fassadenkonstruktionen sowie weitere Massnahmen zum Schutz vor Verkehrs- oder Umgebungslärm.

Für Bauzonen mit lärmempfindlichen Nutzungen gelten zusätzliche Anforderungen: Bauzonen, die am 1. Januar 1985 noch nicht erschlossen waren, sowie neu ausgeschiedene Bauzonen, dürfen nur erschlossen werden, wenn die Planungswerte (PW) der Lärmschutz-Verordnung nicht überschritten sind oder durch geeignete Massnahmen eingehalten werden können.

Bei WAM stossen Sie in Sachen Lärmschutz und Lärmgutachten auf offene (und bestens geschulte) Ohren!

Wir erstellen professionelle Lärmgutachten, Aussenlärm-Nachweise und Expertisen für Kantone, Gemeinden, Architekten, Planer und private Bauherrschaften. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Lärmschutz und Umweltlärm bieten wir fundierte Analysen und praxisnahe Lösungen für Ihr Bauprojekt.

Wir arbeiten mit der Software CadnaA.